Kinderbetreuung und Kinderförderung

Im ersten Lebensjahr des Kindes ist vorrangig die Mutter für die Betreuung und Versorgung des Kindes zuständig, um die Mutter-Kind-Beziehung zu stabilisieren.  

Zur Entlastung der Mutter ist eine Betreuung in der einrichtungsinternen Kinderbetreuung möglich. Hier können die Kinder von montags bis mittwochs am Vormittag betreut werden. Eine pädagogische Fachkraft fördert die Kinder individuell und berät die Eltern in Erziehungsfragen.

Mütter, die einer Ganztagsbeschäftigung nachgehen, können ihre Kinder in einer externen Kindertagesstätte betreuen lassen oder eine Tagesmutter in Anspruch nehmen.

Durch verschiedene Angebote, wie z.B. PEKiP oder Babyschwimmen, wird die Entwicklung der Kinder gefördert.